ALLGEMEINES
- Für alle Lieferverhältnisse zwischen der ENKO Software GmbH & Co. KG, im Folgenden „ENKO“ genannt, als Dienstleister und Lieferant, und dem Kunden/Besteller von Software sowie spezifischen Anpassungen, im Weiteren als „Kunde“ bezeichnet, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- ENKO bietet seine Dienstleistungen ausschließlich im geschäftlichen Bereich an und schließt Verträge nur auf Basis der eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
- Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nicht Teil des Vertrags, auch wenn ENKO diesen nicht explizit widerspricht.
- Sollten diese Geschäftsbedingungen keine Regelungen enthalten, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen, nicht die AGB des Kunden. Individuell zwischen den Parteien vereinbarte Vertragsbestimmungen und deren Anhänge haben Vorrang vor diesen AGB, welche jedoch ergänzend gelten.
ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
- ENKO’s Angebote sind stets unverbindlich und Änderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
- Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ENKO, der Unterzeichnung eines Auftrags oder spätestens mit der Annahme der Lieferung bzw. Installation durch den Kunden oder ENKO zustande.
- Bestellungen ohne vorheriges Angebot gemäß Punkt 2 werden für ENKO erst mit Auftragsbestätigung verbindlich. Gleiches gilt, wenn der Kunde ein Angebot von ENKO modifiziert.
MITARBEITER VON ENKO UND SUBUNTERNEHMER
- Arbeiten werden nur bei Bedarf vor Ort beim Kunden durchgeführt.
- Leistungen, die Mitarbeiter von ENKO nicht am Geschäftssitz von ENKO erbringen, werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt, einschließlich Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten.
- Auch wenn Mitarbeiter von ENKO in den Betriebsstätten des Kunden eingesetzt werden, bleibt das uneingeschränkte Weisungs- und Direktionsrecht bei ENKO.
- Die Arbeitszeit richtet sich nach der jeweils gültigen Arbeitszeitregelung von ENKO.
- ENKO ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen Dritte heranzuziehen.
- Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und für ein Jahr danach, keine Angestellten oder freien Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben oder in anderer Weise zu beschäftigen.
- Der Kunde verpflichtet sich, ENKO im erforderlichen Umfang zu unterstützen und alle für die ordnungsgemäße Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seinem Betriebsbereich zu schaffen.
- Der Kunde bestätigt auf schriftliche Anforderung von ENKO die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen und Informationen.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die Leistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet.
- Die Art und Dauer der Tätigkeit des Mitarbeiters werden in einer Liste aufgezeichnet, welche dem Kunden mit Übergabe der Rechnung vorgelegt wird.
- Von ENKO vorgelegte Aufwandskalkulationen sind unverbindliche Aufwandsschätzungen. Weicht der tatsächliche Realisierungsaufwand um mehr als 10 % von der getätigten Aufwandsschätzung ab, wird ENKO den Kunden über diesen Umstand unverzüglich informieren.
- Die Vergütung von ENKO richtet sich nach der beigefügten Preisliste, welche den Stundensatz, den erhöhten Stundensatz sowie die Projektnebenkosten regelt.
- Die Dienstleistungspreisliste verliert ihre Gültigkeit mit dem Abschluss des jeweiligen Auftrages.
- Soweit für einzelne Leistungen oder den Gesamtauftrag ein Festpreis vereinbart wird und es sich später herausstellt, dass bei der Festlegung des Preises zugrundeliegende Schätzungen von ENKO aufgrund falscher Annahmen, die nicht in die Verantwortungssphäre von ENKO fallen, unzutreffend waren, ist ENKO berechtigt, eine Anpassung des Festpreises zu verlangen.
- ENKO ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ENKO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- ENKO behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Zahlung zurückzustellen und für die Weiterarbeit Vorauskasse zu verlangen.
- ENKO ist berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
LIEFERUNG UND LIEFERZEIT
- Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk.
- Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- ENKO ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ENKO die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von ENKO oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat ENKO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
- Sie berechtigen ENKO, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Verlängert sich die Lieferzeit oder wird ENKO von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
- Auf die genannten Umstände kann sich ENKO nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
- ENKO leistet Gewähr dafür, dass die gelieferte Software und die erbrachten Dienstleistungen im Wesentlichen der im Vertrag vereinbarten Beschreibung entsprechen.
- ENKO übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software oder Dienstleistung für einen bestimmten Zweck, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme.
- Bei Mängeln hat der Kunde ENKO eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Die Haftung von ENKO für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist – aus welchen Rechtsgründen auch immer – ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit zwingend gehaftet wird.
- ENKO haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Soweit die Haftung von ENKO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
EIGENTUMSVORBEHALT
- ENKO behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ENKO berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
- In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
SOFTWARENUTZUNG
- ENKO räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die gelieferte Software zu nutzen.
- Der Kunde darf die Software auf den für die Nutzung der Software erforderlichen Maschinen installieren und nutzen.
- Der Kunde darf die Software nicht vermieten, verleasen oder in sonstiger Weise Unterlizenzen vergeben oder die Software öffentlich zugänglich machen.
- Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt.
- Der Kunde darf die Software nicht ändern, anpassen oder in sonstiger Weise bearbeiten.
- Der Kunde darf von der Software oder der Dokumentation nur die für Archivzwecke, für die Ersetzung verloren gegangener oder beschädigter Software oder Dokumentation sowie für den Schulungszweck notwendige Anzahl von Kopien erstellen.
- Der Kunde darf die Software nur in dem im Vertrag festgelegten Umfang nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von ENKO.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von ENKO, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.